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Beschleunigung von Vergaben

Bundesarchitektenkammer legt FAQ zum Burgi Gutachten vor

Logo BAK, Bild: BAK

Im Februar 2024 wurde das von Prof. Burgi entwickelte alternative Beschaffungskonzept zur Vergabe von Planungsleistungen vorgestellt. Durch die „Gemeinsame Vergabe“ von Planungs- und Bauleistungen kann der Schwellenwert von 5,58 Mio. € angewendet werden. Damit können Planungs- und Bauleistungen bis zu diesem Gesamtwert in Fachlosen vergeben werden. Die jeweiligen Einzelvergaben richten sich ausschließlich nach dem Haushaltsrecht.

Verwaltungen und Planungsbüros werden durch diese Vorgehensweise erheblich entlastet und „kleinere“ Bauvorhaben können zügiger umgesetzt werden. Gerade die beschleunigte Umsetzung solch „kleinerer“ Maßnahmen führt zu einer wirksamen und schnellen Belebung der gesamten Bauwirtschaft.

In einem ausführlichen FAQ-Katalog der BAK werden diesbezüglich aufgekommene Fragen nunmehr anschaulich beantwortet.

Interview mit Prof. Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen:
Im Interview mit dem DAB erläutert Prof. Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachten zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts.

veröffentlicht am 02.05.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis, Berufspolitik / Kammerarbeit

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